Geschäftsbedingungen der ELSEN-Unternehmensgruppe

Auf Verträge, die die ELSEN GmbH & Co KG Internationale Spedition sowie ihre verbundenen Unternehmen (ELSEN Logistik GmbH, CONLOG GmbH & Co. KG, Chaindson GmbH & Co. KG sowie Elsen Logistic S.á.r.l.), nachfolgend zusammenfassend „ELSEN“ genannt, als Auftragnehmer oder Auftraggeber abschließt, gelangen die nachfolgend angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

ELSEN als Auftragnehmer

Geschäftsbedingungen für Lieferungen & Leistungen durch ELSEN

Auf sämtliche Verträge die Lieferungen und Leistungen durch ELSEN betreffen und die ELSEN als Auftragnehmer abschließt, finden die Geschäftsbedingungen für Lieferungen & Leistungen - Allgemein mit dem dort genannten sachlichen Anwendungsbereich Anwendung.

Dies gilt nicht für die nachfolgend benannten Bereichsausnahmen. In den nachfolgend genannten Bereichsausnahmen gelangen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anwendung:

Gelangen die Bereichsausnahmen gemäß ihrem sachlichen Anwendungsbereich nicht zur Anwendung, gelangen die Geschäftsbedingungen für Lieferungen & Leistungen - Allgemein - zur Anwendung.

ELSEN als Auftraggeber

Einkaufsbedingungen für Lieferungen & Leistungen gegenüber ELSEN

Auf sämtliche Verträge, die Lieferungen & Leistungen gegenüber ELSEN betreffen und die ELSEN als Auftraggeber abschließt, finden die Einkaufsbedingungen - Allgemein - mit dem dort genannten sachlichen Anwendungsbereich Anwendung.

Dies gilt nicht für die nachfolgend benannten Bereichsausnahmen. In den nachfolgend genannten Bereichsausnahmen gelangen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anwendung:

  • Für Verträge über die Spedition und den Transport von Gütern, die durch ELSEN bestellt werden, finden die Einkaufsbedingungen - Spedition und Transport - mit dem dort genannten sachlichen Anwendungsbereich Anwendung. Auf die in unseren Einkaufsbedingungen - Spedition und Transport - betreffend Speditions- und Frachtverträge von den gesetzlich vorgesehenen Beträgen abweichenden Haftungssummen wird besonders hingewiesen.
  • Für Tätigkeiten gegenüber ELSEN, die das Facility Management betreffen, gelangen die Einkaufsbedingungen - Facility Management - mit dem dort genannten sachlichen Anwendungsbereich zur Anwendung.

Gelangen die Bereichsausnahmen gemäß ihrem sachlichen Anwendungsbereich nicht zur Anwendung, gelangen die Einkaufsbedingungen - Allgemein - zur Anwendung.