Förderprogramme für den Mittelstand
Um Regionen wirtschaftlich zu stärken und Entwicklungsförderung zu betreiben, bieten Bund und Länder verschiedene Fördermöglichkeiten für Unternehmen an. Förderungen auf Landesebene werden von den sogenannten Investitions-/Förderbanken vorgenommen. Dabei reicht das Leistungsspektrum von diversen Zuschüssen für Privatpersonen bis hin zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen. Die Leistungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In einigen Bundesländern ist im Leistungsspektrum auch eine Bezuschussung für Beratungsverträge enthalten. Wir haben Ihnen einige Informationen rund um die Fördermöglichkeiten zusammengestellt.
Chaindson ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) akkreditiert. Dadurch können Beratungsleistungen über verschiedene Programme bezuschusst werden. Höhe und Umfang der Förderung hängen vom jeweiligen Programm ab. Gerne stehen wir Ihnen auch als Partner bei Fragen rund um die Auswahl und die Antragsstellung zur Verfügung.
Erfahren Sie mehr in einem unverbindlichen Beratungsgespräch mit unseren Experten.
Fördermöglichkeiten auf Bundesebene (BAFA)
Aufgrund der Krisensituation bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) aktuelle Sondermaßnahmen zur Standardförderung an.
Was wird gefördert?
Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die Unternehmen und Freiberufler müssen, wie auch in der weiterhin gültigen Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen.
Wie wird gefördert?
Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung). Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen.
Förderungsmöglichkeiten durch die Landesbanken
Die Fördergelder der Landesbanken ermöglichen Ihnen vor allem in der aktuellen Krisenzeit kostengünstig eine Beratung zu beauftragen.
Was wird gefördert?
Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie wird gefördert?
Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 Euro pro Tagewerk. Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren.
Allgemeine Charakteristika der Beratungszuschüsse
Aktuell zählen Rheinland-Pfalz, Hessen, das Saarland, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Niedersachen zu den beratungsbezuschussenden Bundesländern. Grundsätzlich ist die Förderung jedoch auch auf Bundesebene möglich. Die Leistungsspektren sowie Anforderungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich in Bezug auf Beratungssubventionen. Es gibt jedoch einige Gemeinsamkeiten bezüglich Anforderung und Leistung:
Gemeinsamkeiten in Bezug auf Anforderungen
- KMU gemäß EU-Definition
- Antrag muss vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages eingereicht sein
Gemeinsamkeiten in Bezug auf die Leistung
- Auf bestimmte Anzahl von MT beschränkte Bezuschussung von Beratungsverträgen
- Höhe des Zuschusses richtet sich nach gewährtem Prozentsatz des jeweiligen Bundeslandes
Fragen & Antworten
Grundsätzlich gelten hier die gleichen Bestimmungen wie auch bei anderen staatlichen Förderprogrammen: Erst nach Zusage darf das Projekt gestartet werden. Eine Ausnahme bildet hier das vereinfachte Verfahren im Rahmen der „Corona-Förderung“; dort ist der Beginn nach Eingangsbestätigung grundsätzlich (mit Einschränkungen) möglich. Sprechen Sie uns gerne für Details an.
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit oder zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise führen, förderfähig. Artfremde oder „indirekte“ Leistungen (wie z.B. Finanzierungsberatung bzw. Fördermitteloptimierung) sind jedoch ausgeschlossen.
Die hier erwähnten Fördermaßnahmen sind kombinierbar mit anderen Fördermitteln, müssen jedoch bei Antragstellung entsprechend in den Formularen vermerkt werden.